Elektrofachkraft (EFK):
Aufgaben, Qualifikation und Verantwortung in der Elektrotechnik
- 5. August 2026
- Tobias Schlereth
Die Elektrofachkraft – Fundament einer sicheren elektrotechnischen Organisation
Im ersten Teil dieser Blogserie haben wir die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) betrachtet. Sie darf klar definierte elektrotechnische Tätigkeiten ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.
Im zweiten Beitrag stand die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) im Mittelpunkt. Sie ermöglicht Unternehmen, bestimmte wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten eigenständig durchführen zu lassen, sofern diese zuvor im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewertet, in Arbeitsanweisungen beschrieben und durch eine geeignete Qualifizierung vermittelt wurden.
Mit diesem dritten Beitrag widmen wir uns der Elektrofachkraft (EFK) – der zentralen Qualifikation innerhalb der Elektrotechnik.
Sie bildet das fachliche Fundament jeder elektrotechnischen Organisation. Die Umsetzung der Anforderungen aus ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 und den DIN-VDE-Normen setzt in der Regel den Einsatz entsprechend qualifizierten Elektrofachkräften voraus.
Dabei wird der Begriff „Elektrofachkraft” in der betrieblichen Praxis häufig missverstanden.
Immer wieder hört man Aussagen wie:
- „Er ist Elektroingenieur – also automatisch Elektrofachkraft.”
- „Sie arbeitet seit zwanzig Jahren an elektrischen Anlagen.”
- „Er hat doch einmal Elektrotechnik gelernt.”
Diese Aussagen greifen jedoch zu kurz.
Die Elektrofachkraft ist keine Berufsbezeichnung und auch kein lebenslang gültiger Status, der allein durch einen Ausbildungsabschluss entsteht. Vielmehr beschreibt sie eine fachliche Befähigung, die sich aus Ausbildung, praktischer Erfahrung, Kenntnissen der einschlägigen Regelwerke sowie einer aktuellen Fachkunde zusammensetzt. Entscheidend ist dabei immer der konkrete Tätigkeitsbereich, für den diese Fachkunde nachgewiesen wurde.
Genau dieser Zusammenhang ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Denn letztlich lautet die entscheidende Frage nicht: „Welchen Beruf hat die Person gelernt?” sondern:
„Verfügt die Person über die notwendige Fachkunde, um die konkret übertragenen elektrotechnischen Arbeiten sicher beurteilen und durchführen zu können?”
Diese Fragestellung bildet den gemeinsamen Nenner nahezu aller relevanten Gesetze, Verordnungen und elektrotechnischen Normen. Gleichzeitig macht sie deutlich, dass elektrische Sicherheit nicht allein durch qualifizierte Personen entsteht. Erst das Zusammenspiel aus Fachkunde, klar geregelten Verantwortlichkeiten und einer funktionierenden elektrotechnischen Organisation ermöglicht den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.
Genau dieses Zusammenspiel bildet den roten Faden dieser Blogserie.
Was ist eine Elektrofachkraft?
Die Definition der Elektrofachkraft findet sich in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“.
Dort wird die Elektrofachkraft als eine Person beschrieben, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Diese Definition wird häufig zitiert. Ihre eigentliche Bedeutung wird jedoch oft unterschätzt.
Die DIN VDE 1000-10 beschreibt keine Berufsbezeichnung und definiert auch keinen bestimmten Ausbildungsberuf. Vielmehr legt sie die Anforderungen fest, die eine Person erfüllen muss, um elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen und sicher durchführen zu können.
Damit wird deutlich, weshalb eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung zwar eine wesentliche Voraussetzung, allein jedoch noch kein ausreichender Nachweis der Fachkunde ist.
Die Qualifikation zur Elektrofachkraft entsteht vielmehr erst durch das Zusammenwirken mehrerer Voraussetzungen.
1. Geeignete elektrotechnische Ausbildung
Die Grundlage für die Tätigkeit als Elektrofachkraft bildet in der Regel eine einschlägige elektrotechnische Ausbildung. Hierzu zählen beispielsweise Ausbildungen zum Elektroniker in verschiedenen Fachrichtungen, zum Mechatroniker mit entsprechendem elektrotechnischen Tätigkeitsbereich, zum staatlich geprüften Techniker oder Elektrotechnikermeister sowie ein Studium der Elektrotechnik.
Ein entsprechender Ausbildungsabschluss stellt den Regelfall für den Erwerb der Fachkunde einer Elektrofachkraft dar.
Die Qualifikation kann jedoch auch auf anderem Wege nachgewiesen werden. Maßgeblich ist dabei nicht ausschließlich der formale Berufsabschluss, sondern die nachgewiesene Befähigung, die übertragenen elektrotechnischen Arbeiten sicher beurteilen und durchführen zu können.
Gemäß § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 sowie den Anforderungen der DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2021-06 kann die Fachkunde auch durch eine Kombination aus
- dokumentierter theoretischer Qualifizierung
- nachgewiesener praktischer Erfahrung
- sowie einer fachlichen Kompetenzfeststellung
erlangt und nachgewiesen werden.
Unabhängig vom Qualifikationsweg gilt jedoch: Nicht der Ausbildungsabschluss allein macht eine Person zur Elektrofachkraft. Erst das Zusammenspiel aus Qualifikation, Erfahrung, Kenntnissen der einschlägigen Normen und Vorschriften sowie einer aktuellen Fachkunde befähigt dazu, die übertragenen elektrotechnischen Arbeiten sicher zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen.
2. Praktische Erfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit
Elektrotechnische Sicherheit entsteht nicht allein durch theoretisches Wissen.
Erst die praktische Erfahrung befähigt eine Person dazu,
- Gefährdungen richtig einzuschätzen,
- elektrische Anlagen sicher zu beurteilen,
- Fehler systematisch zu erkennen,
- geeignete Schutzmaßnahmen auszuwählen,
- sowie unter realen Betriebsbedingungen fachlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
Diese Erfahrungen müssen sich jedoch immer auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich beziehen.
Ein Elektroniker für Betriebstechnik verfügt beispielsweise über andere praktische Erfahrungen als ein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik oder ein Mechatroniker im Maschinen- und Anlagenbau.
Die praktische Erfahrung ist deshalb kein allgemeiner Nachweis elektrotechnischer Kompetenz, sondern immer an die konkret übertragenen Aufgaben gebunden.
3. Kenntnisse der einschlägigen Normen und Vorschriften
Neben Ausbildung und praktischer Erfahrung gehören fundierte Kenntnisse der geltenden Regelwerke zur Fachkunde einer Elektrofachkraft.
Die Elektrotechnik entwickelt sich kontinuierlich weiter. Neue Technologien, veränderte Arbeitsverfahren und aktualisierte Sicherheitsanforderungen führen regelmäßig zu Anpassungen gesetzlicher und normativer Vorgaben.
Zu den wichtigsten Regelwerken zählen unter anderem:
- Occupational Safety and Health Act (ArbSchG)
- Industrial Safety Regulation (BetrSichV)
- DIN-VDE-Normen
- DGUV Vorschriften
- DGUV Regeln und Informationen
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Nur wer diese Regelwerke kennt und in der betrieblichen Praxis sicher anwenden kann, ist in der Lage, elektrotechnische Arbeiten entsprechend dem Stand der Technik zu beurteilen.
Gerade deshalb stellen Änderungen der DIN-VDE-Normen, neue DGUV-Informationen sowie technische Weiterentwicklungen einen wesentlichen Bestandteil moderner Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen dar. Sie tragen dazu bei, dass Elektrofachkräfte ihre Entscheidungen auf Grundlage aktueller technischer, normativer und rechtlicher Anforderungen treffen können.
4. Aktuelle Fachkunde
Die Elektrotechnik gehört zu den innovationsstärksten technischen Disziplinen.
Digitalisierung, Industrie 4.0, intelligente Gebäude, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur, moderne Automatisierungstechnik oder Hochvoltsysteme verändern die Anforderungen an Elektrofachkräfte kontinuierlich.
Fachkunde ist deshalb kein statischer Zustand, sondern muss fortlaufend erhalten und weiterentwickelt werden.
Eine Qualifikation, die vor vielen Jahren erworben wurde, genügt häufig nicht mehr den heutigen technischen und rechtlichen Anforderungen.
Regelmäßige Weiterbildungen sind erforderlich, um die Fachkunde auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und den Anforderungen der einschlägigen Regelwerke gerecht zu werden.
Damit endet die Betrachtung jedoch noch nicht. Denn der Begriff Fachkunde wird häufig verwendet, ohne dass eindeutig beschrieben wird, was darunter eigentlich zu verstehen ist.
Was bedeutet Fachkunde?
Der Begriff Fachkunde ist einer der am häufigsten verwendeten Begriffe im elektrotechnischen Arbeitsschutz. Gleichzeitig wird er häufig missverstanden oder auf eine abgeschlossene Berufsausbildung reduziert. Tatsächlich beschreibt die Fachkunde deutlich mehr.
Sie bezeichnet die Fähigkeit einer Person, die ihr übertragenen elektrotechnischen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen, mögliche elektrische Gefährdungen rechtzeitig erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen fachgerecht auswählen zu können.
Damit bildet die Fachkunde das Fundament jeder sicheren elektrotechnischen eigenverantwortlicher Tätigkeit.
Sie entsteht jedoch nicht durch einen einzelnen Ausbildungsnachweis oder eine einmal absolvierte Schulung. Vielmehr entwickelt sie sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren:
- einer geeigneten elektrotechnischen Ausbildung,
- praktischer, zeitnaher Erfahrung im jeweiligen Tätigkeitsbereich,
- Kenntnissen der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Normen,
- sowie der kontinuierlichen Aktualisierung dieses Wissens.
Genau deshalb beschreibt die DIN VDE 1000-10 die Elektrofachkraft nicht als Berufsbezeichnung, sondern als Person mit einer nachgewiesenen Fachkunde für die konkret übertragenen elektrotechnischen Tätigkeiten.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Frage nach der Qualifikation einer Person niemals losgelöst von ihrem tatsächlichen Einsatzbereich beantwortet werden kann.
Eine Elektrofachkraft besitzt ihre Fachkunde nicht pauschal für alle Bereiche der Elektrotechnik, sondern immer nur für den Tätigkeitsbereich, für den Ausbildung, Erfahrung und aktuelle Kenntnisse vorliegen.
Diese Betrachtungsweise gewinnt angesichts des rasanten technologischen Wandels zunehmend an Bedeutung.
Warum verändert sich das Berufsbild der Elektrofachkraft?
Die Elektrotechnik befindet sich seit vielen Jahren in einem tiefgreifenden Wandel.
Während früher klassische Handwerksberufe wie Elektroinstallateur oder Elektrogeselle die elektrotechnische Arbeitswelt prägten, entstehen heute hochkomplexe technische Systeme, in denen Elektrotechnik, Mechanik, Automatisierung, Kommunikationstechnik und Informationstechnologie eng miteinander verbunden sind.
Moderne Produktionsanlagen, intelligente Gebäude oder Energieversorgungssysteme bestehen längst nicht mehr ausschließlich aus elektrischen Komponenten. Sensoren, speicherprogrammierbare Steuerungen, Bussysteme, Software und vernetzte Kommunikationsstrukturen gehören heute selbstverständlich dazu.
Diese Entwicklung spiegelt sich unmittelbar in den Ausbildungsberufen wider.
Aus den klassischen Elektroberufen haben sich zahlreiche Spezialisierungen entwickelt, beispielsweise:
- Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
- Elektroniker für Betriebstechnik
- Elektroniker für Automatisierungs- und Systemtechnik
- Elektroniker für Informations- und Systemtechnik
- Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik
- Industrieelektriker
- Mechatroniker
Gerade der Beruf des Mechatronikers verdeutlicht diesen Wandel.
Während Mechanik und Elektrotechnik früher weitgehend getrennte Fachgebiete waren, verbinden moderne Maschinen heute mechanische Baugruppen mit elektrischen Antrieben, elektronischen Steuerungen, Sensorik und Software.
Dadurch verlieren klassische Berufsbezeichnungen zunehmend an Aussagekraft.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sich die Qualifikation einer Person heute nicht mehr allein aus ihrem Ausbildungsberuf ableiten lässt.
Entscheidend bleibt vielmehr, ob sie aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer praktischen Erfahrung und ihrer aktuellen Fachkunde in der Lage ist, die konkret übertragenen elektrotechnischen Arbeiten sicher zu beurteilen und durchzuführen.
Damit bestätigt sich erneut der Grundgedanke der DIN VDE 1000-10:
Nicht die Berufsbezeichnung entscheidet über die elektrotechnische Qualifikation, sondern die nachgewiesene Fachkunde für die konkret übertragenen Tätigkeiten.
Welche Aufgaben übernimmt eine Elektrofachkraft?
Die Aufgaben einer Elektrofachkraft gehen weit über das Errichten oder Instandhalten elektrischer Anlagen hinaus.
Sie übernimmt innerhalb des Unternehmens eine zentrale Rolle bei der sicheren Durchführung elektrotechnischer Arbeiten und unterstützt den Unternehmer dabei, die gesetzlichen und normativen Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen umzusetzen.
Zu ihren typischen Aufgaben gehören unter anderem:
- Errichten elektrischer Anlagen,
- Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel,
- Wartung und Instandhaltung,
- Fehlersuche und Störungsbeseitigung,
- Durchführung elektrischer Prüfungen,
- Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen,
- Beurteilung elektrischer Gefährdungen,
- Umsetzung der anerkannten Regeln der Technik,
- fachliche Anleitung elektrotechnisch unterwiesener Personen,
- Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen.
Die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgaben richtet sich jedoch immer nach dem jeweiligen Tätigkeitsbereich und der betrieblichen Organisation.
Fachkunde allein reicht nicht aus
Eine hohe fachliche Qualifikation ist die Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten. Sie allein gewährleistet jedoch noch keine sichere elektrotechnische Organisation. Damit elektrische Anlagen dauerhaft sicher betrieben werden können, müssen Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe eindeutig geregelt sein.
Genau an dieser Stelle greifen die Anforderungen der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“.
Während die DIN VDE 1000-10 beschreibt, welche Anforderungen an die Qualifikation elektrotechnisch tätiger Personen gestellt werden. Im Vergleich hierzu beschreibt die DIN VDE 0105-100 die organisatorischen und technischen Anforderungen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.
Damit ergänzen sich beide Normen unmittelbar.
Die DIN VDE 1000-10 beantwortet die Frage:
Wer besitzt die notwendige Fachkunde?
Die DIN VDE 0105-100 beantwortet dagegen:
Wie müssen Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufe organisiert werden, damit elektrische Anlagen sicher betrieben werden können?
Erst das Zusammenspiel beider Regelwerke ermöglicht eine funktionierende elektrotechnische Organisation.
Elektrofachkraft als Bestandteil der elektrotechnischen Organisation
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen einer qualifizierten Person und einer funktionierenden Organisation. Eine Elektrofachkraft bringt ihre Fachkunde in den ihr übertragenen Tätigkeitsbereich ein.
Die Organisation des sicheren Anlagenbetriebs umfasst jedoch deutlich mehr.
Hierzu gehören unter anderem:
- die eindeutige Festlegung von Verantwortlichkeiten,
- die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen,
- die Erstellung von Arbeits- und Betriebsanweisungen,
- die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren,
- die Organisation von Prüfungen,
- regelmäßige Unterweisungen,
- sowie die Dokumentation der getroffenen Maßnahmen.
Diese organisatorischen Anforderungen ergeben sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der DGUV Vorschrift 3 und der DIN VDE 0105-100.
Die Elektrofachkraft ist deshalb Bestandteil einer funktionierenden elektrotechnischen Organisation, sie ersetzt diese jedoch nicht.
Insbesondere in größeren Unternehmen werden organisatorische Aufgaben häufig auf eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) übertragen. Sie unterstützt den Unternehmer dabei, die elektrotechnische Organisation aufzubauen, Verantwortlichkeiten festzulegen und die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsanforderungen sicherzustellen.
Mit dieser Aufgabenverteilung werden Fachkunde und Organisation sinnvoll miteinander verbunden.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Elektrofachkräfte?
Die Tätigkeit einer Elektrofachkraft basiert nicht auf einer einzelnen Vorschrift. Vielmehr greifen Gesetze, Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Vorschriften und technische Normen ineinander. Erst ihr Zusammenspiel schafft den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.
Für Unternehmen ist es daher wichtig zu verstehen, dass sich die Anforderungen an eine Elektrofachkraft nicht ausschließlich aus der DIN VDE 1000-10 ableiten. Ebenso maßgeblich sind die Vorgaben des staatlichen Arbeitsschutzes sowie der Unfallversicherungsträger.
Zu den wichtigsten Regelwerken gehören insbesondere:
Occupational Safety and Health Act (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten.
Hierzu gehören insbesondere:
- die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung,
- die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen,
- die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel,
- die Organisation sicherer Arbeitsabläufe,
- sowie die Unterweisung der Beschäftigten.
Das Arbeitsschutzgesetz definiert dabei bewusst keine elektrotechnischen Qualifikationen. Es verpflichtet den Arbeitgeber jedoch dazu, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen und nur Personen mit ausreichender Qualifikation für gefährliche Tätigkeiten einzusetzen.
Gerade bei Arbeiten an elektrischen Anlagen bildet das ArbSchG deshalb die rechtliche Grundlage der gesamten elektrotechnischen Organisation.
Industrial Safety Regulation (BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen.
Sie fordert unter anderem:
- eine Gefährdungsbeurteilung,
- sichere Arbeitsmittel,
- regelmäßige Prüfungen,
- die Berücksichtigung des Standes der Technik,
- sowie den Einsatz fachkundiger und geeigneter Personen.
Für elektrische Anlagen bedeutet dies, dass Qualifikation und Organisation untrennbar miteinander verbunden sind. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass elektrotechnische Arbeiten ausschließlich durch Personen durchgeführt werden, die für diese Tätigkeiten ausreichend befähigt sind.
DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” gehört zu den wichtigsten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften der Elektrotechnik.
Sie regelt unter anderem:
- den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen,
- die Prüfung elektrischer Betriebsmittel,
- den Einsatz geeigneter Elektrofachkräfte,
- sowie die Verantwortung des Unternehmers.
In vielen Unternehmen wird die DGUV Vorschrift 3 ausschließlich mit der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel in Verbindung gebracht.
Tatsächlich reicht ihr Anwendungsbereich jedoch deutlich weiter.
Sie bildet gemeinsam mit den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften die Grundlage für einen sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre elektrotechnische Organisation entsprechend aufzubauen.
DIN VDE 1000-10
Die DIN VDE 1000-10 beschreibt die Anforderungen an Personen, die im Bereich der Elektrotechnik tätig sind.
Sie definiert unter anderem die Begriffe:
- Elektrofachkraft,
- Verantwortliche Elektrofachkraft,
- elektrotechnisch unterwiesene Person.
Darüber hinaus beschreibt sie die Anforderungen an Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Fachkunde.
Damit beantwortet sie die zentrale Frage:
Wer besitzt die notwendige Fachkunde, um elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen und durchführen zu können?
DIN VDE 0105-100
Die DIN VDE 0105-100 ergänzt diese Anforderungen.
Sie beschreibt nicht die Qualifikation einer Person, sondern den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.
Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem:
- sichere Arbeitsverfahren,
- Schalthandlungen,
- Arbeiten im spannungsfreien Zustand,
- Arbeiten unter Spannung,
- organisatorische Verantwortlichkeiten,
- Anlagenverantwortung,
- Arbeitsverantwortung.
Damit beantwortet sie eine andere Frage als die DIN VDE 1000-10:
Wie müssen elektrotechnische Arbeiten organisiert werden, damit sie sicher durchgeführt werden können?
Gemeinsam bilden beide Normen das Fundament einer funktionierenden elektrotechnischen Organisation.
Während die DIN VDE 1000-10 die fachliche Befähigung beschreibt, regelt die DIN VDE 0105-100 den sicheren organisatorischen Betrieb elektrischer Anlagen.
Darf eine Elektrofachkraft alle elektrotechnischen Arbeiten durchführen?
Eine der häufigsten Fehlannahmen lautet:
„Eine Elektrofachkraft darf alle Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen.”
Diese Aussage ist fachlich nicht korrekt.
Die Fachkunde einer Elektrofachkraft bezieht sich immer auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich. Genau dieser Grundsatz zieht sich durch die gesamte DIN VDE 1000-10.
Eine Elektrofachkraft besitzt daher keine allgemeingültige Berechtigung für sämtliche Bereiche der Elektrotechnik. Vielmehr muss sie über die erforderliche Fachkunde für genau die Tätigkeiten verfügen, die ihr übertragen werden.
Ein Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik verfügt beispielsweise über umfangreiche Kenntnisse im Bereich elektrischer Gebäudeinstallationen.
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass er Mittelspannungsanlagen betreiben, Arbeiten unter Spannung durchführen oder Hochvoltsysteme in Elektrofahrzeugen beurteilen darf.
Ebenso besitzt ein Mechatroniker mit langjähriger Erfahrung im Maschinenbau nicht zwangsläufig die erforderliche Fachkunde für Arbeiten an Energieversorgungsanlagen oder medizinisch genutzten elektrischen Anlagen.
Entscheidend bleibt daher immer dieselbe Frage:
Besitzt die Person die notwendige Fachkunde für genau diese Tätigkeit?
Ist dies nicht der Fall, muss die erforderliche Qualifikation zunächst durch geeignete Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden.
Wo liegen die Grenzen einer Elektrofachkraft?
Die Grenzen einer Elektrofachkraft ergeben sich unmittelbar aus ihrer Fachkunde.
Verändern sich Tätigkeiten, Technologien oder Arbeitsverfahren wesentlich, muss überprüft werden, ob die vorhandene Qualifikation weiterhin ausreicht.
Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:
- Mittelspannungsanlagen,
- Arbeiten unter Spannung,
- explosionsgefährdeten Bereichen,
- Photovoltaikanlagen,
- Batteriespeichersystemen,
- Ladeinfrastruktur,
- Hochvoltfahrzeugen,
- oder komplexen Automatisierungssystemen.
Gerade die Elektromobilität zeigt eindrucksvoll, dass sich mit neuen Technologien häufig auch neue Qualifikationsanforderungen entwickeln.
Aus diesem Grund wurden für Arbeiten an Hochvoltsystemen eigenständige Qualifizierungsmodelle entwickelt.
Elektrofachkraft oder Fachkundige Person Hochvolt – wo liegt der Unterschied?
Die zunehmende Verbreitung von Elektro- und Hybridfahrzeugen machte deutlich, dass die allgemeine Fachkunde einer Elektrofachkraft nicht automatisch ausreicht, um Arbeiten an Hochvoltsystemen sicher durchführen zu können.
Mit der DGUV Information 200-005 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ (April 2012) wurde hierfür zunächst der Begriff „Elektrofachkraft für Fahrzeugtechnik“ eingeführt.
In der betrieblichen Praxis führte diese Bezeichnung jedoch häufig zu Missverständnissen. Viele Unternehmen gingen davon aus, dass es sich um eine besondere Form der Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000-10 handele.
Mit der Veröffentlichung der DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ (August 2021) wurde diese Bezeichnung bewusst aufgegeben und durch den Begriff „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ ersetzt.
Diese Änderung war weit mehr als eine sprachliche Anpassung.
Sie verdeutlicht, dass Arbeiten an Hochvoltsystemen eine zusätzliche tätigkeitsbezogene Qualifikation erfordern und keine eigenständige Form der Elektrofachkraft darstellen.
Daraus ergeben sich zwei wichtige Schlussfolgerungen:
- Eine Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 ist nicht automatisch für Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen qualifiziert.
- Eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) ist nicht automatisch eine Elektrofachkraft für allgemeine elektrotechnische Arbeiten außerhalb des Hochvoltbereichs.
Beide Qualifikationen verfolgen unterschiedliche Ziele und ergänzen sich, ersetzen sich jedoch nicht.
Auch hier gilt der Grundsatz, der sich durch die gesamte elektrotechnische Organisation zieht:
Nicht die Bezeichnung einer Qualifikation entscheidet über die Befähigung, sondern die nachgewiesene Fachkunde für die konkret übertragenen Tätigkeiten.
Muss eine Elektrofachkraft regelmäßig weitergebildet werden?
Die Qualifikation zur Elektrofachkraft ist kein unveränderlicher Status, der mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung dauerhaft bestehen bleibt.
Die Elektrotechnik gehört zu den dynamischsten technischen Fachgebieten überhaupt. Neue Technologien, geänderte Arbeitsverfahren sowie fortlaufende Anpassungen gesetzlicher und normativer Anforderungen führen dazu, dass sich auch die Anforderungen an Elektrofachkräfte kontinuierlich weiterentwickeln.
Digitalisierung, Industrie 4.0, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur, moderne Automatisierungstechnik oder Hochvoltsysteme sind nur einige Beispiele dafür, wie sich das Tätigkeitsfeld innerhalb weniger Jahre verändert hat.
Hinzu kommen regelmäßige Überarbeitungen der DIN-VDE-Normen, neue DGUV-Regelwerke sowie Änderungen staatlicher Vorschriften.
Fachkunde ist deshalb kein einmal erworbener Zustand, sondern muss kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt werden.
Regelmäßige Weiterbildungen dienen dabei nicht allein dem Erwerb neuen Wissens. Sie stellen sicher, dass vorhandene Kenntnisse dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und neue Anforderungen sicher in die betriebliche Praxis übertragen werden können.
Hierzu gehören unter anderem:
- regelmäßige fachliche Weiterbildungen,
- Schulungen zu neuen Normen und Vorschriften,
- Unterweisungen,
- praktische Übungen,
- Erfahrungsaustausch,
- sowie die kontinuierliche Beschäftigung mit technischen Entwicklungen.
Für Unternehmen bedeutet dies zugleich ein hohes Maß an Rechtssicherheit.
Nur wenn Fachkunde regelmäßig aktualisiert wird, können Elektrofachkräfte Gefährdungen zuverlässig beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und ihre Aufgaben entsprechend den geltenden Anforderungen wahrnehmen.
Typische Irrtümer im Umgang mit Elektrofachkräften
In der betrieblichen Praxis führen Missverständnisse über die Rolle einer Elektrofachkraft immer wieder zu organisatorischen Schwachstellen.
Die folgenden Beispiele gehören zu den häufigsten Fehlinterpretationen.
Irrtum 1: „Eine Fachkundige Person Hochvolt (FHV) ist automatisch eine Elektrofachkraft.“
Mit der Einführung der DGUV Information 200-005 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ (April 2012) wurde der Begriff „Elektrofachkraft für Fahrzeugtechnik“ verwendet.
Diese Bezeichnung führte in vielen Unternehmen zu der Annahme, dass es sich dabei um eine Elektrofachkraft im Sinne der DIN VDE 1000-10 handelt.
Mit der Veröffentlichung der DGUV Information 209-093 (August 2021) wurde dieser Begriff bewusst aufgegeben und durch „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ ersetzt.
Damit machte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung deutlich, dass Arbeiten an Hochvoltsystemen eine zusätzliche tätigkeitsbezogene Qualifikation erfordern.
Die Qualifikation zur Fachkundigen Person Hochvolt (FHV) nach DGUV Information 209-093 beschreibt eine bereichsbezogene Elektrofachkraft für das elektrotechnische Teilgebiet der Fahrzeug-Hochvoltsysteme. Sie berechtigt jedoch nicht automatisch zur Durchführung elektrotechnischer Arbeiten außerhalb dieses Fachgebietes. Umgekehrt ist eine Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 nicht automatisch für Arbeiten an Hochvoltsystemen qualifiziert. Entscheidend bleibt stets die Fachkunde für den jeweiligen Tätigkeitsbereich.
Ebenso wenig berechtigt eine allgemeine Elektrofachkraft ohne entsprechende Hochvoltqualifizierung zu Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen.
Die Qualifikation richtet sich immer nach dem jeweiligen Tätigkeitsbereich.
Irrtum 2: „Eine Elektrofachkraft darf alle elektrischen Arbeiten durchführen.“
Auch diese Aussage ist fachlich nicht richtig.
Die Fachkunde einer Elektrofachkraft ist grundsätzlich auf den Tätigkeitsbereich beschränkt, für den Ausbildung, praktische Erfahrung und aktuelle Kenntnisse vorliegen.
Neue Technologien oder besondere Anwendungsbereiche können zusätzliche Qualifizierungen erforderlich machen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Arbeiten an Mittelspannungsanlagen,
- Arbeiten unter Spannung,
- Hochvoltsysteme,
- explosionsgefährdete Bereiche,
- Photovoltaikanlagen,
- Batteriespeicher,
- komplexe Automatisierungssysteme.
Die Berufsbezeichnung allein genügt daher niemals als Nachweis der erforderlichen Fachkunde.
Irrtum 3: „Einmal Elektrofachkraft – immer Elektrofachkraft.“
Auch dieser Irrtum hält sich hartnäckig.
Technologien verändern sich.
Normen werden regelmäßig überarbeitet.
Arbeitsverfahren entwickeln sich weiter.
Damit verändert sich auch die erforderliche Fachkunde.
Wer über viele Jahre ausschließlich in einem bestimmten Tätigkeitsbereich gearbeitet hat, besitzt nicht automatisch die notwendige Qualifikation für neue Aufgaben oder neue technische Systeme.
Regelmäßige Weiterbildung ist deshalb kein freiwilliger Zusatz, sondern Bestandteil einer verantwortungsvollen elektrotechnischen Organisation.
Irrtum 4: „Die Verantwortung liegt allein bei der Elektrofachkraft.“
Auch diese Aussage greift zu kurz.
Die Elektrofachkraft trägt Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr übertragenen elektrotechnischen Arbeiten.
Die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz verbleibt jedoch beim Unternehmer.
Er ist verpflichtet,
- eine geeignete Organisation aufzubauen,
- Verantwortlichkeiten eindeutig festzulegen,
- geeignete Personen auszuwählen,
- notwendige Qualifizierungen sicherzustellen,
- ausreichende Ressourcen bereitzustellen
- und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
Die DIN VDE 1000-10 unterscheidet daher bewusst zwischen der Fachkunde einer Elektrofachkraft und der organisatorischen Verantwortung des Unternehmers.
Erst wenn beide Ebenen ineinandergreifen, entsteht eine funktionierende elektrotechnische Organisation.
Gerade in größeren Unternehmen wird deshalb häufig eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) bestellt, die den Unternehmer bei der Organisation des elektrotechnischen Bereichs unterstützt und ihm fachlich beratend zur Seite steht.
Praxisbeispiele aus dem Unternehmensalltag
Die Bedeutung einer klar definierten Fachkunde wird häufig erst dann deutlich, wenn sich Aufgaben oder Technologien verändern.
Beispiel 1: Erweiterung einer Produktionsanlage
Ein Elektroniker für Betriebstechnik soll eine bestehende Produktionsanlage erweitern.
Dabei werden erstmals moderne Sicherheitssteuerungen und vernetzte Antriebssysteme eingesetzt.
Obwohl die Person über langjährige Erfahrung verfügt, muss geprüft werden, ob ihre vorhandene Fachkunde auch diese neuen Technologien umfasst oder ob zusätzliche Qualifizierungen erforderlich sind.
Beispiel 2: Einführung von Ladeinfrastruktur
Ein Unternehmen installiert Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.
Die eingesetzten Elektrofachkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Gebäudeinstallation.
Sobald jedoch Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen oder deren Hochvoltsystemen durchgeführt werden sollen, ist zu prüfen, ob zusätzlich eine Qualifizierung als Fachkundige Person Hochvolt erforderlich ist.
Die Berufsbezeichnung allein beantwortet diese Frage nicht.
Beispiel 3: Änderung einer DIN-VDE-Norm
Im Rahmen wiederkehrender Prüfungen tritt eine überarbeitete DIN-VDE-Norm in Kraft.
Die Elektrofachkräfte müssen ihre bisherigen Arbeitsabläufe überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass Fachkunde kontinuierlich gepflegt werden muss und sich gemeinsam mit Technik und Regelwerk weiterentwickelt.
Conclusion
Die Elektrofachkraft bildet das fachliche Fundament jeder sicheren elektrotechnischen Organisation.
Ihre Qualifikation entsteht jedoch nicht durch einen einzelnen Berufsabschluss oder eine einmal erworbene Befähigung. Vielmehr entwickelt sie sich aus dem Zusammenspiel von
- einer geeigneten elektrotechnischen Ausbildung,
- praktischer Erfahrung,
- fundierten Kenntnissen der einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Normen,
- einer kontinuierlich aktualisierten Fachkunde,
- sowie dem konkreten Tätigkeitsbereich.
Gerade der technologische Wandel der vergangenen Jahre zeigt, dass sich die Anforderungen an Elektrofachkräfte stetig verändern. Digitalisierung, Automatisierung, erneuerbare Energien, Batteriespeicher, Elektromobilität und intelligente Gebäudetechnik erweitern das Spektrum elektrotechnischer Tätigkeiten kontinuierlich und erfordern eine regelmäßige Anpassung der vorhandenen Fachkunde.
Ebenso wichtig ist die Erkenntnis, dass Begriffe wie Elektrofachkraft (EFK), Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) oder Fachkundige Person Hochvolt (FHV) unterschiedliche Qualifikationen mit unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortungsbereichen beschreiben.
Keine dieser Qualifikationen ersetzt die andere.
Entscheidend bleibt stets dieselbe Frage:
Verfügt die Person über die notwendige Fachkunde für die konkret übertragenen elektrotechnischen Tätigkeiten?
Genau diese Fragestellung bildet den Kern der DIN VDE 1000-10.
Sie beschreibt die Anforderungen an Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen elektrotechnische Arbeiten sicher beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Die sichere Durchführung elektrotechnischer Arbeiten hängt jedoch nicht allein von der Qualifikation einzelner Personen ab.
Ebenso entscheidend ist eine funktionierende Organisation.
Hier setzt die DIN VDE 0105-100 an. Sie beschreibt die organisatorischen Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und legt fest, wie Verantwortlichkeiten, Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen gestaltet werden müssen, um elektrische Gefährdungen wirksam zu beherrschen.
Erst das Zusammenwirken beider Regelwerke schafft die Grundlage für einen dauerhaft sicheren Betrieb elektrischer Anlagen.
Die DIN VDE 1000-10 beantwortet die Frage:
Wer besitzt die notwendige Fachkunde?
unterstützt den UnternehmeDie DIN VDE 1000-10 beschreibt schwerpunktmäßig die Anforderungen an die Qualifikation der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen. Die DIN VDE 0105-100 behandelt insbesondere den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen sowie die Organisation und Durchführung von Arbeiten an, mit oder in der Nähe elektrischer Anlagen. Beide Regelwerke ergänzen sich und weisen inhaltliche Überschneidungen auf. Erst ihr Zusammenspiel bildet die Grundlage einer funktionierenden elektrotechnischen Organisation.
Wie muss der sichere Betrieb elektrischer Anlagen organisiert werden?
Zusammen mit den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 entsteht daraus ein ganzheitliches System, in dem Fachkunde, Verantwortung und Organisation untrennbar miteinander verbunden sind.
Für Unternehmen bedeutet dies:
Nicht einzelne Qualifikationsnachweise gewährleisten elektrische Sicherheit, sondern eine klar strukturierte elektrotechnische Organisation mit eindeutig geregelten Verantwortlichkeiten, qualifizierten Beschäftigten und einer kontinuierlich gepflegten Fachkunde.
Die Elektrofachkraft ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil dieser Organisation – sie ersetzt sie jedoch nicht.
Ausblick
Mit der Elektrofachkraft endet die Betrachtung der verschiedenen Qualifikationsebenen jedoch noch nicht.
Je größer ein Unternehmen wird und je komplexer seine elektrischen Anlagen sind, desto wichtiger wird die Frage, wer die elektrotechnische Organisation plant, steuert und fachlich verantwortet.
- Wer legt Verantwortlichkeiten fest?
- Wer entscheidet über den Einsatz von Elektrofachkräften?
- Wer beurteilt, ob die vorhandene Fachkunde für neue Technologien oder veränderte Arbeitsaufgaben ausreicht?
- Und wer unterstützt den Unternehmer dabei, seine gesetzlichen und normativen Pflichten im Bereich der Elektrotechnik zu erfüllen?
Genau an dieser Schnittstelle übernimmt die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) eine zentrale Rolle.
Sie verbindet die fachlichen Anforderungen der DIN VDE 1000-10 mit den organisatorischen Vorgaben der DIN VDE 0105-100. Innerhalb ihres wirksam übertragenen Verantwortungsbereiches übernimmt die Verantwortliche Elektrofachkraft sowohl fachliche als auch organisatorische Verantwortung. Sie unterstützt den Unternehmer bei der Erfüllung seiner elektrotechnischen Organisationspflichten und nimmt die ihr übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr.
Im nächsten Beitrag dieser Blogserie beleuchten wir daher die Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK). Wir zeigen, wann ihre Bestellung erforderlich ist, welche Kompetenzen sie besitzen muss und weshalb sie in vielen Unternehmen zu einer Schlüsselfunktion für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen geworden ist.
Sources
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10): 2021-06:
Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Link zum Dokument
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100): 2015-10:
Mit Berichtigungen und aktuellen Änderungen.
Link zum Dokument
DGUV Vorschrift 3:
Ausgabe 2014.
Link zum Dokument
DGUV Information 209-093:
Ausgabe 08/2021.
Link zum Dokument
DGUV Information 200-005:
Ausgabe 04/2012, historische Fassung.
Link zum Dokument
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Link zum Dokument
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Link zum Dokument
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS):
Link zum Dokument