Inhouse - Schulung

Erhalt der Fachkunde Stufe 2E
bzw. Stufe 3E

Dauer:

8 Stunden / 10 UE

Format:

Stufe 2: Präsenz, Online

Stufe 3: Präsenz, Online

Teilnehmer:

Max. 8

Abschluss:

schriftliche Prüfung / Zertifikat

Erhalt der Fachkunde Stufe 2E bzw. Stufe 3E

Die Schulung zum Erhalt der Fachkunde für Tätigkeiten an Gassystemen basiert auf den Anforderungen der DGUV FBHM-099 und richtet sich an Personen mit einer gültigen Qualifikation der Stufe 2E oder Stufe 3E. Laut Regelwerk muss die Fachkunde spätestens alle 36 Monate durch eine geeignete Weiterbildung mit einem Umfang von mindestens 10 Unterrichtseinheiten (UE) aktualisiert werden.

Ziel dieser Schulung ist es, sicherzustellen, dass Fachkräfte weiterhin rechtskonform, sicher und technisch auf dem aktuellen Stand arbeiten, insbesondere im Umgang mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen und fahrzeugspezifischen Gassystemen.

Die Inhalte orientieren sich an der jeweils absolvierten Grundqualifikation und werden durch eine bedarfsgerechte Themenauswahl ergänzt. Auch relevante Neuerungen aus der Praxis, Änderungen im Regelwerk sowie aktualisierte Schutzmaßnahmen und technische Entwicklungen werden berücksichtigt.

Mit dieser Auffrischung erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben und erhöhen zugleich die Handlungssicherheit ihrer Mitarbeitenden im sensiblen Bereich der Gasantriebstechnik

Kontakt

Jetzt diese Inhouse-Schulung anfragen!

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für die Durchführung dieser Schulung in Ihrem Unternehmen an.

Wir beraten Sie persönlich zu Teilnehmerzahl, Terminen, Durchführung und individuellen Anpassungsmöglichkeiten.

Darauf können Sie sich verlassen:

Anja Böpple – Ansprechpartnerin bei ITW-Schindler für die Beratung zur verantwortlichen Elektrofachkraft

Anja Böpple
Customer Relationship Manager

FAQS

Häufig gestellte Fragen

Die DGUV FBHM-099 fordert eine regelmäßige Aktualisierung der Fachkunde innerhalb von 36 Monaten. Ohne Auffrischung kann die Qualifikation als verfallen gelten und Tätigkeiten an Gassystemen sind nicht mehr zulässig.

Die Fachkunde muss spätestens alle 36 Monate durch eine entsprechende Auffrischungsschulung aktualisiert werden. Dies ist in der DGUV FBHM-099 vorgeschrieben und dient dem rechtssicheren Erhalt der Qualifikation.

Ohne rechtzeitige Aktualisierung verliert die Fachkunde ihre Gültigkeit. Tätigkeiten an Gassystemen gemäß DGUV FBHM-099 dürfen dann nicht mehr durchgeführt werden – weder im Regelbetrieb noch im Prüfumfeld.

Die Schulung richtet sich an alle Personen mit Qualifikation nach DGUV FBHM-099 Stufe 2E oder 3E, die weiterhin gesetzeskonform an wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen oder Gasanlagen arbeiten möchten.

Nach oben scrollen