Inhouse - Schulung

Elektrotechnisch unterwiesene Person – EuP Jahresunterweisung

Dauer:

2 Stunden / 3 UE

Format:

Präsenz, Online

Teilnehmer:

Max. 12

Abschluss:

Teilnahmebestätigung /

Wissenstest auf Wunsch

Elektrotechnisch unterwiesene Person – EuP Jahresunterweisung

Die jährliche Unterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen dar. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz §12 sowie die DGUV Vorschrift 1, die eine regelmäßige Auffrischung des sicherheitsrelevanten Wissens fordern.

Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bestimmte Aufgaben unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen, zum Beispiel das Quittieren von Schutzeinrichtungen, das Betreten elektrischer Betriebsräume oder das Arbeiten an elektrotechnischen Komponenten im industriellen Umfeld, in Werkstätten oder im Service.

Die Jahresunterweisung frischt das vorhandene Wissen auf, sensibilisiert für aktuelle Gefährdungspotenziale, weist auf veränderte Arbeitssituationen hin und informiert über Neuerungen in Vorschriften und Normen, insbesondere in Bezug auf die DIN VDE 0105-100 sowie aktuelle Unfallverhütungsvorschriften.

Damit stärkt sie die Handlungssicherheit und sorgt für einen dauerhaft rechtskonformen Einsatz elektrotechnisch unterwiesener Personen im betrieblichen Alltag.

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Darauf können Sie sich verlassen:

Anja Böpple – Ansprechpartnerin bei ITW-Schindler für die Beratung zur verantwortlichen Elektrofachkraft

Anja Böpple
Customer Relationship Manager

FAQS

Häufig gestellte Fragen

Die Jahresunterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben (u. a. ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1) und dient der Auffrischung des Wissens sowie der Sensibilisierung für Gefährdungen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Teilnehmende sind Personen, die bereits als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) qualifiziert wurden und regelmäßig an oder in der Nähe elektrischer Betriebsmittel arbeiten.

Die Inhalte orientieren sich am Bedarf und umfassen typische Gefährdungspotenziale, aktuelle Vorschriften und Normen sowie geänderte Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen.

Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, unabhängig davon, wie häufig die Tätigkeiten ausgeführt werden.

Voraussetzung ist eine vorhandene Grundqualifikation als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP). Weitere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

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