Ladeleitungen bei gewerblich genutzten Elektrofahrzeugen müssen geprüft werden
- 18. März 2026
- Luca D´Angelo
Die Elektromobilität ist längst im gewerblichen Alltag angekommen. Ob Handwerksbetrieb, Pflegedienst oder Industrieunternehmen – Elektrofahrzeuge sind fester Bestandteil vieler Firmenflotten. Mit der zunehmenden Verbreitung steigen jedoch auch die Anforderungen an einen sicheren und rechtssicheren Betrieb.
Doch während Fahrzeuge regelmäßig geprüft werden, gerät ein entscheidendes sicherheitsrelevantes Bauteil häufig aus dem Fokus: die Ladeleitung. Sie wird im Alltag oft als reines Zubehör wahrgenommen, obwohl sie eine zentrale Rolle im Ladeprozess spielt und regelmäßig mechanischen und elektrischen Belastungen ausgesetzt ist.
Dabei sprechen die maßgeblichen Regelwerke und DGUV-Veröffentlichungen klar für eine Prüfpflicht.
Warum müssen Ladeleitungen geprüft werden?
Unternehmen stehen in der Pflicht, Sicherheit und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Gewerblich genutzte Ladeleitungen zählen, genau wie Laptop-Netzteile, zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten, müssen sie daher regelmäßig entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft werden.
Diese Verpflichtung basiert auf zentralen gesetzlichen Normen und den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge
Gleichzeitig stellen Ladeleitungen eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle dar. Durch mechanische Belastung, Witterungseinflüsse, hohe Ströme oder unsachgemäße Handhabung können AC-Ladeleitungen (Mode 2 / Mode 3) beschädigt werden. Solche Defekte bleiben im Alltag häufig unbemerkt, können jedoch zu Stromunfällen, Bränden sowie erheblichen Personen- und Sachschäden führen.
Wer darf Ladeleitungen prüfen?
Grundsätzlich dürfen Prüfungen nach der Technischen Regel zur Betriebssicherheit 1203 (TRBS 1203) nur durch zur Prüfung befähigte Personen durchgeführt werden.
Für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel sind dies in der Regel Elektrofachkräfte, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung befähigt sind, die Messungen fachkundig durchzuführen und die resultierenden Messwerte belastbar zu interpretieren.
Bereits im April 2023 einigten sich der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sowie die zuständigen Sachgebiete der BG ETEM und der BGHM auf eine wichtige Neuerung: Fachkundige für Hochvoltsysteme nach DGUV Information 209-093 Stufe 2S dürfen unter bestimmten Voraussetzungen die wiederkehrenden Prüfungen von Mode-2- und Mode-3-Ladeleitungen durchführen.
Diese Voraussetzungen gelten:
- Die Zusatzqualifikation ist mit den Fahrzeugherstellern abgestimmt und der erfolgreiche Abschluss wurde durch eine schriftliche und praktische Prüfung bestätigt
- Die Ladeleitungen sind im Lieferumfang des jeweiligen Fahrzeuges enthalten oder vom Hersteller ausdrücklich für diese Verwendung vorgesehen
- Für die Prüfung werden spezifische Prüfgeräte verwendet
- Die Prüfung erfolgt nach einer Verfahrensanweisung des Fahrzeug- oder Ladeleitungsherstellers
Herausforderungen in der Praxis
Die Umsetzung der Prüfpflicht begegnet derzeit noch verschiedenen Hürden:
- Mangelnde Kenntnis der Betreiberpflichten
Vielen Unternehmen ist die Einstufung von Ladeleitungen als prüfpflichtige Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) noch nicht hinreichend bekannt. - Defizite bei der Sensibilisierung im Servicebereich
In Werkstätten herrscht oft Unklarheit darüber, dass die elektrische Prüfung der Mode-2- und Mode-3-Ladeleitungen ebenfalls ein Bestandteil der UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 für elektrische Flottenfahrzeuge ist. - Fehlende Fachkunde für spezifische Prüfverfahren
Es mangelt häufig an Personal, das über die notwendige Zusatzqualifikation verfügt, um die Prüfung rechtlich wirksam durchzuführen. - Unzureichendes Prüfequipment
Eine normgerechte Prüfung erfordert spezifische Messgeräte, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in jeder Werkstatt zur Standardausrüstung gehören. - Fehlende herstellerspezifische Verfahrensanweisungen
Für eine rechtssichere Dokumentation sind verbindliche Arbeits- oder Verfahrensanweisungen der jeweiligen Fahrzeug- oder Ladeleitungshersteller erforderlich, die noch nicht flächendeckend vorliegen.
Was bedeutet das für Unternehmen und Werkstätten?
Für Unternehmen
Die Einhaltung der Prüffristen ist der sicherste Weg, den Betrieb rechtssicher aufzustellen. Durch die fachgerechte Prüfung können Sie:
- Rechtssicherheit schaffen: Sie erfüllen lückenlos die gesetzlichen Vorgaben der BetrSichV und der DGUV.
- Haftungsrisiken minimieren: Im Schadensfall können Sie die ordnungsgemäße Wartung Ihrer Arbeitsmittel nachweisen und schützen sich so vor weitreichenden Haftungsansprüchen.
- Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten: Sie verhindern Unfälle und Brände, bevor diese entstehen, und fördern so ein sicheres Arbeitsumfeld.
- Dokumentationspflichten erfüllen: Eine rechtssichere Prüfung beinhaltet stets eine lückenlose Dokumentation, die bei Betriebsprüfungen oder Versicherungsfragen als Nachweis dient.
Für Werkstätten
Die neuen Regelungen eröffnen Werkstätten die Chance, sich als kompetente Partner für die E-Mobilität zu positionieren:
- Prüfkompetenz aufbauen: Nutzen Sie die einvernehmliche Regelung von ZDK und Berufsgenossenschaften, um Ihr Personal gezielt weiterzubilden.
- Neue Dienstleistung etablieren: Erweitern Sie Ihr Portfolio um die Prüfung von Mode-2- und Mode-3-Ladeleitungen und binden Sie Ihre Kunden durch diesen wichtigen Service langfristig.
- Rechtliche Anforderungen sicher umsetzen: Unterstützen Sie Ihre Kunden dabei, die Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 und 70 rechtssicher zu erfüllen und festigen Sie so Ihren Status als Expertenbetrieb.
Fazit
Die wiederkehrende Prüfung von Ladeleitungen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die fachgerechte Durchführung erfordert dabei spezifische elektrotechnische Messverfahren beispielsweise im Rahmen Schutzleiter- und RCD-Prüfung.
Die Kombination aus Hochvolttechnik, Arbeitsschutzrecht und DGUV-Vorgaben macht das Thema anspruchsvoll – aber beherrschbar, wenn die Qualifikation stimmt.
Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung der Kompetenzen: Die Zusatzqualifikation legitimiert Kfz-HV-Fachkundige ausschließlich zur Prüfung von Mode-2- und Mode-3-Ladeleitungen. Sie umfasst ausdrücklich keine Befugnis zur Durchführung anderer elektrotechnischer Prüfungen an sonstigen Betriebsmitteln, Anlagen oder Komponenten.
Bauen Sie gezielt die notwendige Fachkunde auf und qualifizieren Sie Ihr Team für die normgerechte Prüfung von Ladeleitungen – hier finden Sie alle Informationen zu unserer Schulung zur Prüfung von Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge.
Quellen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):
FAQ der AG „Handlungsrahmen Elektromobilität“ – Prüfung von Ladeleitungen für Elektrofahrzeuge, Stand: Dezember 2023.
Link zum Dokument | abgerufen am 18.03.2026
DGUV Information 209-093:
Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen, Ausgabe 05/2021.
Link zum Dokument | abgerufen am 18.03.2026
TRBS 1203:
Zur Prüfung befähigte Personen, Ausgabe: März 2019
Link zum Dokument | abgerufen am 18.03.2026
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK):
Prüfung von mobilen Ladeleitungen (Mode 2 und Mode 3), Informationsschreiben vom 03.12.2021 (Ref. TE2023-043).
Link zum Dokument | abgerufen am 18.03.2026