Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) – Aufgaben, Grenzen und Vorschriften

Im ersten Teil dieser Blogserie wurde die Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) betrachtet und ihre Rolle innerhalb einer elektrotechnischen Organisation eingeordnet. Während die EuP Tätigkeiten ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführt, besteht in vielen Unternehmen ein weitergehender Bedarf.

Durch zunehmende Automatisierung, technische Weiterentwicklung und komplexere Anlagen entstehen elektrotechnische Tätigkeiten heute nicht mehr ausschließlich in klassischen Elektrobereichen. Auch Mitarbeitende aus mechanischen, handwerklichen oder serviceorientierten Bereichen kommen regelmäßig mit elektrischen Komponenten in Kontakt.

Dabei entsteht häufig die Frage:

Wie können wiederkehrende elektrotechnische Tätigkeiten sicher und organisatorisch geregelt durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden?

Genau hier setzt die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) an.

Die EFKffT ermöglicht die eigenständige Durchführung bestimmter elektrotechnischer Arbeiten innerhalb eines klar beschriebenen Aufgabenbereichs. Entscheidend ist dabei jedoch nicht allein eine absolvierte Schulung.

Eine EFKffT entsteht immer aus dem Zusammenspiel von:

  • einer definierten Tätigkeit,
  • einer Gefährdungsbeurteilung,
  • einer Arbeitsanweisung,
  • einer passenden Qualifizierung
  • und einer organisatorischen Beauftragung.

Der Tätigkeitsbereich bestimmt somit die notwendige Qualifikation – nicht umgekehrt.

Wie entstand die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Die Entwicklung der EFKffT zeigt, dass elektrotechnische Qualifikationen immer auch eine Antwort auf Veränderungen der Arbeitswelt sind.

Bereits in den 1990er-Jahren wurden die Schnittstellen zwischen verschiedenen Gewerken größer. Mechanische Tätigkeiten wurden zunehmend durch elektrische Komponenten ergänzt. Beispiele hierfür waren elektrische Antriebe, Steuerungen oder Anschlussarbeiten im Rahmen von Montage- und Serviceprozessen.

Besonders sichtbar wurde diese Entwicklung zunächst im Handwerk – beispielsweise im Küchen- und Möbelbau, bei Tor- und Antriebssystemen oder in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK).

Kunden erwarteten zunehmend vollständige Lösungen „aus einer Hand“. Gleichzeitig mussten elektrotechnische Sicherheit und klare Verantwortlichkeiten gewährleistet bleiben.

Eine wichtige Grundlage im Handwerk bildete die Anpassung des § 5 der Handwerksordnung (HwO). Danach können Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen auch ergänzende Tätigkeiten anderer Gewerke ausführen, wenn diese technisch oder wirtschaftlich mit dem eigenen Leistungsangebot zusammenhängen.

Um diese Tätigkeiten sicher zu organisieren, entstanden Qualifizierungsmodelle für klar abgegrenzte elektrotechnische Arbeiten. Mit der damaligen BGG 944, heute DGUV Grundsatz 303-001, wurden Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten beschrieben.

Während der Ursprung stark durch handwerkliche Schnittstellen geprägt war, findet sich das Konzept heute ebenso in Industrie, Instandhaltung, technischem Service und modernen Energiesystemen.

Was ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist eine Person, die für bestimmte elektrotechnische Arbeiten zusätzlich theoretisch und praktisch qualifiziert wurde.

Der entscheidende Begriff ist dabei:

„festgelegte Tätigkeiten“

Nach DGUV Grundsatz 303-001 handelt es sich dabei um gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmen in einer Arbeitsanweisung beschrieben werden.

Damit unterscheidet sich die EFKffT wesentlich von einem allgemeinen elektrotechnischen Qualifikationsmodell.

Die Befähigung gilt immer nur für den festgelegten Bereich.

Eine Person, die beispielsweise für bestimmte Anschlussarbeiten an einer elektrischen Maschine qualifiziert wurde, ist dadurch nicht automatisch für andere elektrotechnische Arbeiten befähigt.

Wer darf eine Qualifizierung zur EFKffT absolvieren?

Eine Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten setzt eine geeignete berufliche Grundlage voraus.

In der Regel erforderlich ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit mit entsprechender praktischer Erfahrung. Zusätzlich muss die Person für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sein. Dazu gehören technisches Verständnis, Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, sicherheitsrelevante Vorgaben einzuhalten. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Wichtig ist jedoch:

Nicht die vorhandene Person bestimmt den Umfang der späteren Tätigkeiten. Zunächst muss das Unternehmen festlegen, welche elektrotechnischen Tätigkeiten übertragen werden sollen. Daraus ergibt sich der notwendige Qualifizierungsumfang.

Warum ist die Arbeitsanweisung bei der EFKffT so wichtig?

Ein häufiger Irrtum in der Praxis besteht darin, eine EFKffT ausschließlich über eine Schulung zu definieren.

Eine besuchte Ausbildung allein legt jedoch noch nicht fest, welche Arbeiten eine Person im Unternehmen tatsächlich durchführen darf.

Der organisatorische Ablauf beginnt vorher.

Gefährdungsbeurteilung

Zunächst bewertet das Unternehmen die geplante Tätigkeit.

Dabei wird betrachtet:

  • Welche elektrotechnischen Gefährdungen bestehen?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
  • Welche Kenntnisse und Fähigkeiten werden benötigt?

Die Gefährdungsbeurteilung bildet damit die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Arbeitsanweisung

Auf Basis dieser Bewertung wird die Arbeitsanweisung erstellt.

Sie ist das zentrale Dokument für den Einsatz der EFKffT und beschreibt:

  • die zulässigen Tätigkeiten,
  • eingesetzte Arbeitsmittel,
  • Arbeitsverfahren,
  • notwendige Schutzmaßnahmen,
  • Grenzen des Aufgabenbereichs.

Erst dadurch wird der Begriff „festgelegte Tätigkeit“ im Unternehmen konkret.

Qualifizierung und Beauftragung

Auf dieser Grundlage erfolgt die passende Qualifizierung der Person. Nach erfolgreicher Ausbildung und Prüfung kann die Person für genau diesen beschriebenen Tätigkeitsbereich als EFKffT eingesetzt und beauftragt werden.

Wie umfangreich ist die Ausbildung zur EFKffT?

Die Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen des festgelegten Tätigkeitsbereiches und erfolgt nach den Kriterien des DGUV Grundsatzes 303-001.

Sie besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.

Typische Inhalte sind:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Schutzmaßnahmen
  • relevante Vorschriften
  • praktische Übungen an den vorgesehenen Tätigkeiten

Der Ausbildungsumfang beträgt in der Regel mindestens 80 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis. Die Qualifizierung endet mit einer Prüfung beziehungsweise einem Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Welche Tätigkeiten darf eine EFKffT durchführen?

Die möglichen Tätigkeiten ergeben sich ausschließlich aus der betrieblichen Festlegung.

Typische Beispiele können sein:

  • Anschluss definierter Betriebsmittel
  • Austausch festgelegter Komponenten
  • wiederkehrende Wartungsarbeiten
  • elektrische Arbeiten im Service
  • Tätigkeiten an bestimmten Maschinen oder Anlagen

Entscheidend ist nicht die Branche, sondern ob die Tätigkeit:

  • eindeutig beschrieben,
  • wiederkehrend,
  • bewertbar
  • und sicher beherrschbar ist.

Wo liegen die Grenzen einer EFKffT?

Die Grenzen einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ergeben sich direkt aus der Arbeitsanweisung und der Beauftragung. Nicht vorgesehen sind Tätigkeiten außerhalb dieses definierten Rahmens.

Ein typisches Problem entsteht, wenn erfahrene Mitarbeitende im Laufe der Zeit zusätzliche Aufgaben übernehmen, weil sie praktisch sicher wirken. Erfahrung ersetzt jedoch keine organisatorische Bewertung.

Ändert sich der Aufgabenbereich, müssen auch:

  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Arbeitsanweisung,
  • Qualifizierung
  • und Beauftragung

überprüft und angepasst werden.

Muss eine EFKffT regelmäßig unterwiesen werden?

Die Qualifikation als EFKffT ist kein dauerhaft unveränderlicher Status. Damit Kenntnisse erhalten bleiben und Veränderungen berücksichtigt werden, sind regelmäßige Unterweisungen erforderlich. In der Praxis erfolgt dies üblicherweise mindestens jährlich.

Zusätzliche Unterweisungen können erforderlich werden, wenn sich:

  • Tätigkeiten,
  • Arbeitsmittel,
  • Anlagen
  • oder Gefährdungen

ändern.

Typische Fehler beim Einsatz einer EFKffT

In Unternehmen entstehen häufig ähnliche Schwachstellen:

  • Schulung ohne vorher definierte Tätigkeit
  • fehlende Arbeitsanweisung
  • keine eindeutige Beauftragung
  • Erweiterung des Aufgabenbereichs ohne Neubewertung
  • fehlende regelmäßige Unterweisung

Die entscheidende Frage lautet daher nicht:

„Hat die Person ein EFKffT-Training besucht?“

sondern:

„Für welche festgelegte Tätigkeit wurde diese Person qualifiziert und beauftragt?“

Fazit

Die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ermöglicht es Unternehmen, wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten sicher in bestehende Prozesse einzubinden.

Sie ersetzt keine Elektrofachkraft, sondern erfüllt eine klar definierte Aufgabe innerhalb der elektrotechnischen Organisation.

Entscheidend für den sicheren Einsatz ist nicht allein die Ausbildung, sondern das Zusammenspiel aus:

  • definierter (festgelegter) Tätigkeit,
  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Arbeitsanweisung,
  • Qualifizierung,
  • regelmäßiger Unterweisung
  • und klarer Beauftragung.

Damit zeigt die EFKffT beispielhaft:
Elektrotechnische Sicherheit entsteht nicht durch einzelne Qualifikationsnachweise, sondern durch eine funktionierende Organisation mit klar geregelten  Verantwortlichkeiten!

Quellen

DGUV Vorschrift 3:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Link zum Dokument 

DGUV Grundsatz 303-001:
Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Link zum Dokument 

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO):
Link zum Dokument 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Link zum Dokument 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Link zum Dokument 

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